Bescheinigungen

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Freistellungsbescheinigung

Finanzamt Bingen - Alzey

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Gültig vom 04.12.2023 bis zum 03.12.2026


Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Finanzamt Bingen - Alzey

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen im Sinne des §13b Abs.2 Nr.4 UStG

Gültig vom 04.12.2023 bis zum 03.12.2026


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